Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit

Tja, diesmal kann ich wohl gar nichts aus meiner englischen Vorlage übernehmen, denn glücklicherweise ist die Lage bei uns deutlich besser als in den Vereinigten Staaten. Arbeiten bis zum Geburtstermin und dann optional 3 Monate unbezahlte Pause? Nein danke.

Das Mutterschutzgesetz tritt in Kraft, sobald Sie schwanger sind. Dann darf Ihr Arbeitgeber Sie nicht mehr zu bestimmten Tätigkeiten, die Sie gefährden oder Ihrem Kind schaden könnten, auffordern. Wenn Ihre Tätigkeit nicht ohne Gefährdung für das Ungeborene möglich ist, können Beschäftigungsverbote auferlegt werden. Gleichzeitig sind Sie bis auf Ausnahmen vor Kündigung geschützt, vom ersten Tag der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt oder bis zum Ablauf des Elterngeldbezuges bzw. der Elternzeit. Eine kurz davor erklärte Kündigung wird sogar unwirksam.

Der eigentliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Sie als Mutter dürfen dann nur noch arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Geburt dürfen Sie im Regelfall 8 Wochen (und bei Frühgeburten oder Zwillingsgeburten 12 Wochen) lang nicht beschäftigt werden. Während dieser Zeit erhalten Sie auch Mutterschaftsgeld.

Etwas anders verhält es sich natürlich für Selbstständige. Die Schutzfristen gelten nicht, da Sie in diesem Falle für sich selbst verantwortlich sind. Mutterschaftsgeld erhalten Sie nur, wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Wahltarif mit Krankengeld abgeschlossen haben. Sollten Sie einen ermäßigten Tarif ohne Krankengeld oder eine private Versicherung haben, entfällt diese finanzielle Unterstützung für Sie leider. Dafür können Sie den Elterngeldbezug schon ab dem Tag der Geburt beginnen.

Denn danach haben Sie und Ihr Partner Anspruch auf gemeinsame 14 Monate Elterngeld und 4 Monate ElterngeldPlus-Partnerschaftsbonus.

Und selbst nach dieser Zeit können Sie bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Ihres Kindes Elternzeit nehmen.

Das klingt doch alles schon gar nicht so übel, oder?

Gerade das Elterngeld ist eine sehr komplizierte Angelegenheit und ElterngeldPlus wurde gerade erst eingeführt. Wenn Sie darüber also gerne mehr erfahren möchten, sollten Sie sich auf http://www.familien-wegweiser.de/ begeben.

Was sollte man noch beachten, wenn die Zeit kommt?

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz weiter behalten wollen, denken Sie darüber nach, wie Sie es für sich und Ihren Arbeitgeber problemlos organisieren können. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Sie nicht kündigen darf, nach 3 Jahren Abwesenheit könnten Sie eine komplett andere Arbeitssituation vorfinden. Falls Sie möglichst bald wieder arbeiten gehen wollen, sollten Sie sich auf jeden Fall schon jetzt nach einer Tagesbetreuung für Ihr Kind umsehen. Gerade bei Kitas gibt es Wartelisten, bei der Sie Ihr Kind am besten schon nach dem Wahrsagerbesuch vor zwei Jahren hätten anmelden sollen. Und wenn Sie Ihren Job nicht wieder aufnehmen wollen? Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber ggf. dabei, einen Nachfolger zu finden und diesen anzutrainieren.

Und wenn Sie selbstständig sind? Falls nötig, sollten Sie bald eine Vertretung suchen und eine Benachrichtigung für Kunden organisieren. Sofern es irgendwie möglich ist, sollten Sie sich eine Weile Ruhe mit Ihrem Baby gönnen.

Haben Sie schon alles geplant? Weiß Ihr Arbeitgeber Bescheid?

von Philipp, der sich Elternzeit immer als entspannte Zeit vorgestellt hatte, basierend auf dem Eintrag von Stef

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